Fahrerqualifikation nach BKrFQG

Fahrerqualifikation Gesetz BKrFQG und Verordnung BKrFQV

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt die europäische Richtlinie 2003/59/EG in deutsches Recht um.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2006 ist die Fortbildung für Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr verpflichtend.

In der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) werden, durch die Liste der Kenntnisbereiche, die Anforderungen klar definiert.

Die Weiterbildung ist durch das Gesetz mit insgesamt 35 Stunden vorgegeben, wobei eine Unterrichtseinheite aus mindestens 7 Stunden á 60 Minuten bestehen muss.
Daraus ergeben sich 5 Unterrichtseinheiten, in denen besondere tätigkeitsbezogenen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die der Liste der Kenntnisbereiche in der BKrFQV entsprechen.

Eine Abschlußprüfung findet nicht statt. Die Kursteilnahme wird durch entsprechende Nachweise, in denen die jeweils behandelten Kenntnisbereiche angegeben sind, bestätig. Sie sind für die Eintragung der Ziffer "95" im Führerschein vorzulegen.

Weshalb?

Mit dem BKrFQG möchte der Gesetzgeber die Verkehrssicherheit erhöhen und den Umweltschutz durch zusätzliche Qualifizierung verbessern.

Wer?

Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung gilt für alle Fahrer/Innen, die zu gewerblichen Zwecken Fahrten im Güter- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die als Voraussetzung für die Führung ihrer Kraftfahrzeuge eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C (Fahrzeuge über 3,5t zGM) bzw. D1, D1E, D oder DE (Fahrzeuge für die Beförderung von mehr als 8 Personen) benötigen. Das betrifft auch Aushilfsfahrer und selbstfahrende Unternehmer.

Wann?

Den Nachweis für die Weiterbildung im Führerschein (Eintrag der Ziffer 95) benötigen alle Fahrer/Innen mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE bzw. gleichwertige Klasse seit September 2016 und mit den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE bzw. gleichwertige Klasse seit September 2015.

Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils 5 Jahren zu wiederholen.

Weiterführende Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation: